ALLGEMEINE VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN

ALLGEMEINE VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN

DER GROHE DEUTSCHLAND VERTRIEBS GMBH (im Folgenden „GROHE“) STAND: 02/2024

1. Allgemeines

1.1. Die nachfolgenden Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten für unsere Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden. Soweit diese AGB nichts anderes bestimmen, gelten für alle Verträge die gesetzlichen Bestimmungen.

1.2. Die Entgegennahme einer von uns erbrachten Leistung durch den Kunden genügt für die Geltung dieser AGB, wenn der Kunde bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt oder juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichen Sondervermögens ist (gewerblicher Kunde).

1.3. Die AGB gelten in der zum Zeitpunkt der Bestellung des Kunden gültigen bzw. jedenfalls in der ihm zuletzt mitgeteilten Version als Rahmenvereinbarung auf für gleichartige künftige Verträge, ohne dass wir im Einzelfall wieder auf sie hinweisen müssten.

1.4. Unsere AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, also auch dann, wenn wir in Kenntnis der Bedingungen des Kunden die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausführen.

1.5. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.

2. Angebote und Vertragsschluss

2.1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.

2.2. Die Bestellung der Ware durch den Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot. Ein Vertrag kommt erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung zustande.

3. Umfang der Lieferung, Gefahrübergang, Annahmeverzug

3.1. Für den Umfang der Lieferung ist unsere Auftragsbestätigung oder ein etwaig individuell ausgehandelter Vertrag maßgebend.

3.2. Wir behalten uns zur Anpassung an den Stand der Technik Änderungen in der Ausführung des Leistungsgegenstands vor, soweit Leistungsdaten des Vertragsgegenstands im Ganzen dadurch nicht wesentlich verändert werden und dies dem Kunden zumutbar ist. Von wesentlichen Änderungen der Ausführung von Lieferungen werden wir den Kunden vorab informieren.

3.3. Lieferungen und Leistungen erfolgen ab unserem Werk, wo auch der Erfüllungsort für die Lieferung und einer etwaigen Nacherfüllung ist. Auf Verlangen und Kosten des Kunden wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf). Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind wir berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg und Verpackung) zu bestimmen.

3.4. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe auf den Käufer über. Beim Versendungskauf geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit der Übergabe der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person auf den Kunden über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist.

3.5. Kommt der Kunde in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich unsere Lieferung aus anderen vom Kunden zu vertretenden Gründen, sind wir berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

4.1. Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich Umsatzsteuer ab Werk oder Lager. Die Kosten der Verpackung und Fracht trägt der Kunde. Bei Bestellungen mit einem Nettowert von mindestens € 1.000, -- liefern wir innerhalb Deutschlands frei Haus einschließlich Verpackung.

4.2. GROHE behält sich das Recht vor, Preise angemessen anzupassen, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Tarifabschlüssen oder Materialpreissteigerungen eintreten. Die Kostenerhöhungen werden dem Kunden auf Anforderung nachgewiesen.

4.3. Unsere Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum und Lieferung ohne Abzug zur Zahlung fällig, soweit nichts anderes vereinbart ist.

4.4. Wir sind, auch im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung, jederzeit berechtigt, eine Lieferung ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse durchzuführen. Einen entsprechenden Vorbehalt erklären wir spätestens mit der Auftragsbestätigung.

4.5. Für Sendungen an dritte Empfänger berechnen wir einen Zuschlag von € 10, -- zuzüglich MwSt. je Lieferung.

4.6. Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfrist kommt der Kunde in Verzug. Der Kaufpreis ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt unser Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt.

4.7. Wird nach Abschluss des Vertrages erkennbar, dass unser Zahlungsanspruch durch eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Kunden gefährdet ist, so sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung – und gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Verträgen über die Herstellung unvertretbarer Sachen (Einzelanfertigungen) können wir den Rücktritt sofort erklären; die gesetzlichen Regelungen über die Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt.

4.8. Dem Kunden stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Bei Mängeln der Lieferung bleiben die Gegenrechte des Kunden insbesondere gemäß Ziffer 7 dieser AGB unberührt.

4.9. Erklären wir uns nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung im Einzelfall zur Rücknahme von gelieferten Waren bereit, ohne zur Rücknahme gesetzlich oder vertraglich verpflichtet zu sein, wird eine Bearbeitungsgebühr von mindestens 20 % des Warenwertes zuzüglich MwSt. erhoben. Notwendige Aufarbeitungskosten werden gesondert berechnet. Für Neukartonagen werden € 5, -- zzgl. MwSt. pro Produkt in Rechnung gestellt. Retouren mit einem Warenwert unter € 10, -- zzgl. MwSt. werden grundsätzlich nicht erstattet. Die Transportgefahr und die Transportkosten trägt der Käufer.

5. Lieferfrist, Lieferort und Lieferverzug

5.1. Termine und Fristen sind unverbindlich, solange nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Die Lieferfrist beginnt erst, wenn die vom Kunden erforderlichen Mitwirkungshandlungen, z.B. vom Kunden beizubringende Unterlagen, Genehmigungen oder Untersuchungen, erbracht wurden.

5.2. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.

5.3. Wir haften nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse in unserem Betrieb oder im Betrieb eines Zulieferers verursacht worden sind.

5.4. Sofern wir verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten können, werden wir den Kunden hierüber unverzüglich informieren und die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; bereits erbrachte Leistungen des Kunden werden wir unverzüglich erstatten.

5.5. Der Eintritt des Lieferverzuges bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Geraten wir in Lieferverzug, dann ist der dem Kunden zustehende Schadensersatzanspruch auf 2 % des Kaufpreises der Ware in Lieferverzug pro vollendete Woche, maximal auf 10 % des Kaufpreises beschränkt. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht (i) für vorsätzliche Pflichtverletzungen, (ii) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit und (iii) soweit wir eine Garantie für die rechtzeitige Lieferung übernommen haben.

6. Eigentumsvorbehalt

6.1. Wir behalten uns bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher unserer gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung das Eigentum an der Ware vor.

6.2. Jede Verarbeitung der unter Vorbehalt verkauften Ware (im Folgenden „Vorbehaltsware“) erfolgt für uns. Bei Einbau in fremde Waren durch den Kunden werden wir Miteigentümer der neu entstandenen Produkte im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den mitverwendeten fremden Waren. Die so entstandenen Produkte gelten ebenfalls als Vorbehaltsware von uns.

6.3. Der Kunde ist bis auf Widerruf befugt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern und/oder zu verarbeiten. Andere Verfügungen, Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf unser Eigentum und uns unverzüglich benachrichtigen.

6.4. Der Kunde tritt schon jetzt sicherungshalber alle ihm aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware zustehenden Forderungen mit Nebenrechten in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware an uns ab.

6.5. Zur Einziehung der Forderung bleibt der Kunde neben uns ermächtigt. Wir verpflichten uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt, kein Mangel der Leistungsfähigkeit des Kunden vorliegt und wir den Eigentumsvorbehalt nicht durch Ausübung eines Rechts gemäß Ziffer 6.6 geltend machen.

6.6. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug sind wir berechtigt, die Einzugsermächtigung zu widerrufen und den Abnehmern des Kunden die Abtretung anzuzeigen sowie die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder gegebenenfalls die Abtretung der Herausgabeansprüche des Kunden gegen Dritte zu verlangen. Auf unsere Aufforderung wird der Kunde die Abtretung offenlegen und uns die erforderlichen Auskünfte und Unterlagen unverzüglich aushändigen. Wir sind berechtigt, im Falle des Zahlungsverzugs oder im Falle des Antrags des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden die gelieferte Ware wieder in Besitz zu nehmen. In der Rücknahme der Vorbehaltsware durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag. Die uns durch die Rücknahme entstehenden Transport- und sonstigen Kosten gehen zu Lasten des Kunden.

6.7. Der Kunde hat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt oder soweit Zugriffe Dritter auf die uns gehörende Vorbehaltsware erfolgen.

6.8. Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheit unsere Forderungen um mehr als 10% werden wir auf Verlangen des Kunden Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.

7. Rechte des Kunden bei Mängeln

7.1. Die Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass der Kunde seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist.

7.2. Für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.

7.3. Für die vereinbarte Beschaffenheit der Ware sind unsere Produktbeschreibungen und Angaben, die Gegenstand des einzelnen Vertrages sind oder von uns zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses öffentlich bekannt gemacht waren, maßgeblich. Unsere Produktbeschreibungen und Angaben gehen Äußerungen sonstiger Dritter stets vor.

7.4. Bei Waren mit digitalen Elementen oder sonstigen digitalen Inhalten schulden wir eine Bereitstellung und Aktualisierung der digitalen Inhalte nur, soweit sich dies aus einer Beschaffenheitsvereinbarung ergibt.

7.5. Wir haften nicht für Mängel, die der Kunde bei Vertragsschluss kennt oder grob fahrlässig nicht kennt.

7.6. Ist die gelieferte Ware mangelhaft, werden wir nach unserer Wahl Nacherfüllung entweder durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung leisten. Unser Recht, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt.

7.7. Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist eine für die Nacherfüllung vom Kunden zu setzende angemessene Frist erfolglos verstrichen oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder Minderung verlangen.

7.8. Wir haften nicht bei ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung, fehlerhafter Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Kunden oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel oder chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse sofern sie nicht auf unser Verschulden zurückzuführen sind.

7.9. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen auch bei Mängeln nur nach Maßgabe der Ziffer 9 und sind im Übrigen ausgeschlossen.

8. Verjährung

8.1. Die Verjährungsfrist für Ansprüche wegen Sach- und Rechtsmängeln beträgt ein Jahr ab Ablieferung. Wenn eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit der Abnahme.

8.2. Handelt es sich bei der Ware jedoch um ein Bauwerk oder eine Sache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat (Baustoff), beträgt die Verjährung gemäß der gesetzlichen Regelung fünf (5) Jahre ab Ablieferung (§ 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB). Unberührt bleiben auch weitere gesetzliche Sonderregelungen zur Verjährung (insbesondere § 438 Abs. 1 Nr 1, Abs. 3, §§ 444, 445b BGB).

8.3. Die vorstehenden Verjährungsfristen des Kaufrechts gelten auch für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche unseres Kunden, die auf einem Mangel der Ware beruhen, es sei denn die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung (§§ 195, 199 BGB) würde im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen. Schadensersatzansprüche des Kunden gemäß Ziffer 9.2 sowie nach dem Produkthaftungsgesetz verjähren jedoch ausschließlich nach den gesetzlichen Verjährungsfristen.

9. Haftung und Schadensersatz

9.1. Wir haften auf Schadensersatz bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

9.2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur (i) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und (ii) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Eine wesentliche Vertragspflicht ist eine solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Im Fall der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist unsere Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

9.3. Im Fall eines von uns zu vertretenden Schadens ist unsere Haftung zudem auf die Ersatzleistung unserer Haftpflichtversicherung begrenzt. Soweit diese nicht eintritt, haften wir im Rahmen der inhaltlichen und umfangmäßigen Begrenzung unserer Haftung nach Ziffer 9.2.

9.4. Die sich aus Ziffer 9.2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden wir nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben. Sie gelten nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben und für Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz.

10. Compliance, Schadloshaltung und Kündigung im Falle einer Vertragsverletzung

10.1. Der Kunde (einschließlich seiner Mitarbeiter oder Vertreter) ist verpflichtet, alle geltenden Gesetze und Bestimmungen im Zusammenhang mit seinen Pflichten einzuhalten. Insbesondere wird der Kunde (einschließlich seiner Mitarbeiter oder Vertreter)

(i) weder direkte oder indirekte Zahlungen an Dritte vornehmen, diese veranlassen oder unterstützen, noch Dritten wesentliche Zuwendungen oder Geschenke gewähren - dies gilt insbesondere für seine Kunden, Mitarbeiter, Gesellschafter oder Geschäftsführer noch wird der Kunde (einschließlich seiner Mitarbeiter oder Beauftragten) solche Zahlungen/Zuwendungen, die nach den einschlägigen Gesetzen ("Antikorruptionspflicht") rechtswidrige und korrupte Praktiken darstellen, weder annehmen noch vereinbaren anzunehmen; (ii) alle Handelsbestimmungen hinsichtlich Compliance (z.B. Embargos, Handelsbeschränkungen) nach geltendem Recht einhalten ("Compliance-Pflicht"); (iii) Wettbewerbsrecht und insbesondere alle kartellrechtlichen Bestimmungen einhalten ("kartellrechtliche Pflicht"); (iv) jederzeit die Antikorruptions-, kartellrechtlichen sowie Compliance-Pflichten strikt einhalten, sicherstellen, dass seine Mitarbeiter und Beauftragten diese Pflichten einhalten und im gesamten Geschäftsverkehr deutlich machen, dass er gemäß den Antikorruptions-, kartellrechtlichen sowie Compliance-Pflichten handelt.

10.2. Im Falle einer Verletzung der Antikorruptions-, kartellrechtlichen oder Compliance-Pflichten (i) haben wir nach den gesetzlichen Voraussetzungen Anspruch auf Schadensersatz; (ii) wird der Kunde uns gegen alle und von allen Ansprüchen Dritter schadlos halten bzw. freistellen; (iii) sind wir nach den gesetzlichen Voraussetzungen zur Kündigung des Vertrags berechtigt.

11. Gerichtsstand, Rechtswahl und Schlussbestimmungen

11.1. Erfüllungs- und Zahlungsort ist unser Hauptsitz.

11.2. Gerichtsstand ist Düsseldorf, wenn der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist. Wir sind allerdings auch berechtigt, den Kunden an dessen Sitz zu verklagen.

11.3. Für diese AGB und die Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden gilt deutsches Recht unter Ausschluss des CISG (Convention on Contracts for the International Sale of Goods vom 11.04.1980).

11.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

Unsere Informationen zum Datenschutz finden Sie unter: https://www.grohe.com/de/corporate/datenschutzerklaerung.html